Erbschaftssteuer - Begriffe:  Erbschaftssteuerreform


Erbschaftssteuerreform


Im Zuge der Erbschaftssteuerreform 2009 hat es einige gravierende Veränderungen im Erbschaftssteuerrecht gegeben. Insbesondere bei den Freibeträgen ist es durch die Erbschaftssteuerreform zu großen Verschiebungen gekommen. Hauptnutznießer der Änderungen sind die Erben, die ein sehr enges Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser haben wie die Ehegatten, Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder. Liegt ein solches Verwandtschaftsverhältnis vor, liegen die Frei- beträge nun zwischen 400.000 und 500.000 Euro. Eine wesentlich geringere Besserstellung durch die Erbschaftssteuerreform ergibt sich insbesondere für die Geschwister oder sonstige Begünstigte wie z.B. Freunde. Gleichermaßen sind für diese Personen die Steuersätze zum Teil erheblich erhöht worden.
Eine weitere wesentliche Veränderung durch die Erbschaftssteuerreform ist die Besteuerung sämtlicher Vermögenswerte zu Marktpreisen. Somit fällt die teilweise erhebliche Besserstellung für vererbtes Grundvermögen weitestgehend weg.