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Zehnjahresfrist
Der Erbe ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt den Erbfall innerhalb von 3 Monaten mitzuteilen. Wie bei jeder anderen Steuererklärung auch, ist der Erbe auch im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung dazu verpflich- tet, dem Finanzamt vollständige Angaben zu machen. Das Finanzamt des Erblassers informiert das Finanzamt des Erben per Kontrollmitteilung über das in der Vergangenheit angesetzte Einkommen. Ebenso müssen Kreditinstitute den Finanzämtern mitteilen, dass ein Verstorbener ein Schließfach bei einer Bank unterhalten hat, wenn auch über den Inhalt keine Informationen gegeben werden. In der Erbschaftssteuererklärung hat der Erbe darüber entsprechende Angaben zu machen, wenn diese steuerlich relevant sind. Da die Erbschaftssteuer in ihrem Recht kompliziert ist, sollte bei schwieri- ger Vermögensermittlung generell ein Fachanwalt hinzugezogen werden, um nicht zu viele Steuern auf das Erbe zahlen zu müssen.