Erbschaftssteuer - Begriffe:  Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz


Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz


Das Schenkungssteuergesetz kann als Ergänzung zum Erbschaftssteuergesetz verstanden werden.
Durch die Schenkungssteuer soll verhindert werden, dass die gesamte Erbmasse kurz vor dem zu erwartenden Ableben einer Person noch an die Verwandten und Freunde verschenkt wird, um somit die Besteuerung unter Anwendung des Erbschaftssteuergesetzes zu vermeiden. Daher gelten im Schenkungssteuergesetz auch weitestgehend die gleichen Grundsätze wie im Erbschaftssteuergesetz. Es besteht jedoch ein außerordentlicher Unterschied. Während die Freibe- träge bei einer Erbschaft nur einmalig in Anspruch genommen werden können, können diese bei einer Schenkung alle zehn Jahre aufs Neue genutzt werden. Bei entsprechenden Voraussetzungen kann auf diese Weise einiges an Steuern eingespart werden, wenn frühzeitig über die Verteilung des Vermögens nachgedacht wird.