Erbschaftssteuer - Begriffe:  Erbengemeinschaft


Erbengemeinschaft


Von einer Erbengemeinschaft ist die Rede, wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt. Der Nachlass wird zu einem gemeinschaftlichen Vermögen der Erben. Mitglieder der Erbengemeinschaft sind grundsätzlich alle gesetzlichen und testamentarischen Erben. Nicht zu der Erbengemeinschaft gehören Pflichtteilsberechtigte oder auch die Begünstigten eines Vermächtnisses. In der Regel geht der gesamte Nachlass auf die Erbengemeinschaft über. Eine Ausnahme bildet die Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft. In diesem Fall geht das Erbe unmittelbar auf die einzelnen Erben über. Hinsichtlich der Erbengemeinschaft gibt es viele Vorschriften zu berücksichtigen, die insbesondere darauf abzielen, dass die Erbengemeinschaft sich über die Formalitäten der Behandlung des Nachlasses einig sein muss. In einigen Punkten genügt ein Mehrheitsbeschluss, in anderen wiederum ist die Zustimmung aller Beteiligten notwendig.