Erbschaftssteuer - Begriffe:  Ehepartner


Ehepartner


Der Ehepartner fällt hinsichtlich der Steuerfreibeträge bei der Erbschaftssteuer unter die Steuerklasse I. Schon vor der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2009 stand dem Ehepartner mit 307.000 Euro der höchste Freibetrag zu. Durch die Erbschaftssteuerreform ist dieser Freibetrag nun auf 500.000 Euro festgesetzt worden. Dem Ehepartner gleichgestellt sind gleichgeschlechtliche Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Zwar werden diese Personen der Steuerklasse III zugerechnet, dennoch gilt auch hier künftig der Freibetrag von 500.000 Euro (zuvor 5.200 Euro). Zu beachten ist jedoch, dass bei Überschreitung des Freibetrags dennoch die Steuersätze der Steuerklasse III gelten, welche nicht wie bei Steuerklasse I zwischen 7 und 30%, sondern zwischen 30 und 50% liegen. Der geschiedene Ehepartner fällt in die Steuerklasse II und kann bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 20.000 Euro in Anspruch nehmen.