Erbschaftssteuer - Begriffe:  Doppelbesteuerungsabkommen


Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen dienen dazu, dass der Steuerpflichtige nicht die doppelte Steuerlast zu tragen hat, weil er in verschiedenen Staaten veranlagt wird. Hinsichtlich der Einkommensteuer hat Deutschland mit über 180 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen getroffen, bei der Erbschaftssteuer sind es nur  fünf.
Diese Doppelbesteuerungsabkommen existieren mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, der Schweiz und den USA. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit diesen Staaten sorgen dafür, dass entweder die in einem anderen Staat ge- zahlte Steuer verrechnet wird oder die Nachlassgegenstände von vorneherein den unterschiedlichen Staaten zugeordnet werden. Wenn Erbmasse in zwei oder mehreren Staaten anfällt, die kein Doppelbesteuerungsabkommen miteinander geschlossen haben, kann es für den Erben durchaus zu der schmerzlichen Situation kommen, Vermögensgegenstände doppelt besteuern zu müssen. Dies wurde auch durch mehrere internationale Urteile als rechtens erkannt.