Erbschaftssteuer - Ratgeber


Das Vererben von Unternehmen


Das Vererben oder Verschenken von Unternehmen ist in Deutschland an bestimmte gesetzliche Regeln gebunden. Wie beim Vererben von Vermögen müssen auch vererbte Betriebe besteuert werden. Allerdings gibt es Möglichkeiten recht günstig dabei weg zu kommen.

An und für sich kann jeder jedem ein Unternehmen vererben, ohne erbschaftssteuerliche Nachteile zu haben. Denn die Berechnungen der Erbschaftssteuer erfolgt, anders als beim Erben von Vermögen,  unabhängig von der Steuerklasse des Erwerbers. Der Verwandtschaftsgrad ist also nicht relevant. Es gelten lediglich bestimmte allgemeine steuerrechtliche Regeln.

Der Regelfall ist die siebenjährige Behaltensfrist (§ 13a ErbStG). Wird ein Unternehmen nach Vererbung 5 Jahre weiter geführt, sind 85% des Betriebswertes von der Erbschaftssteuer befreit. Diese Regelung ist besonders im Sinne des Erhalts von Arbeitsplätzen gedacht. Eine weitere Option ist die zehnjährige Behaltensfrist (§ 13b ErbStG), die nach dem gleichen Prinzip funktioniert, aber nach zehnjähriger Weiterführung des Unternehmens einen Verschonungsabschlag von 100% hat, also komplett erbschaftssteuerbefreit ist. In beiden Fällen muss aber ein bestimmter jährlicher Betrag erwirtschaftet werden. Wenn dies nicht der Fall ist oder wenn Anteile bzw. das ganze Unternehmen innerhalb der Frist verkauft wird, verringert sich der steuerbefreite Betrag oder entfällt sogar ganz.