Erbschaftssteuer - Ratgeber


Das Doppelbesteuerungsabkommen


Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)  ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, zur Vermeidung von doppelter Besteuerung. Die korrekte Bezeichnung des DBA lautet deshalb auch „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“. Personen, die ihr gesamtes Einkommen oder einen Teil ihres Einkommens außerhalb ihres Wohnsitzlandes verdienen,  wird auf diese Weise eine Einmalbesteuerung garantiert.

Es gibt vier verschiedene Prinzipien, nach denen das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist: Wohnsitzlandprinzip, Quellenlandprinzip, Welteinkommensprinzip und Territorialitätsprinzip. Während der Steuerzahler beim Wohnsitzlandprinzip in dem Land in dem er seinen Wohnsitz hat steuerpflichtig ist, muss beim Quellenlandprinzip das Einkommen in dem Land versteuert werden, aus dem es stammt. Das Welteinkommensprinzip und das Territorialitätsprinzip bestimmen, ob bei Einkommensbezug aus verschiedenen Ländern, das gesamte Einkommen zusammen versteuert wird oder nur das im jeweiligen Land Verdiente. Um Nullbesteuerungen zu vermeiden, gibt es in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Klauseln.

Das deutsche Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, dass für Inländer Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip gelten. Für Nicht-Inländer gelten hingegen Quellenland- und Territorialitätsprinzip. Als Inländer gelten Personen, die im Besteuerungszeitraum ihren Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt, in Deutschland haben sowie deutsche Staatsbürger, die noch nicht länger als fünf Jahre im Ausland leben.

Eine Ausnahme bildet das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz. Sobald mehr als 60 Tage im Jahr aufgrund von Arbeitsausübung  in der Schweiz verbracht werden, wird das dort verdiente Einkommen auch im jeweiligen Schweizer Kanton versteuert – nach dem Quellenlandprinzip. Das bringt in der Regel große steuerliche Vorteile, da der Steuersatz in der Schweiz sehr niedrig ist.

2007 hatte Deutschland bereits mit über 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen, und mit an die zehn Staaten auf dem Gebiet der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Laufend werden Verhandlungen für Doppelbesteuerungsabkommen mit weiteren Staaten geführt.

Im Falle der Schenkungs- und Erbschaftssteuer sieht das deutsche Doppelbesteuerungsabkommen die gleichen Regelungen wie im Falle des Einkommens fest: Das Vermögen muss komplett in Deutschland versteuert werden, wenn der Erblasser Inländer ist.