Erbschaftssteuer - Begriffe:  Bemessungsgrundlage


Bemessungsgrundlage


Bei der Bemessungsgrundlage handelt es sich um den Wert, auf welchen der Steuersatz des Erbschaftssteuerrechts angewendet wird. Für die Bemessungsgrundlage maßgeblich sind die gemäß dem Erbschaftssteuergesetz anzusetzen- den Werte für die einzelnen Vermögenswerte. Durch die Änderung der Gesetzeslage zum 01. Januar 2009 haben sich hinsichtlich der Bemessungsgrundlage erhebliche Veränderungen ergeben. So werden z.B. Grundstücke künftig nicht mehr mit dem oftmals zu niedrigen Einheitswert angesetzt, sondern in der Zukunft mit dem Verkehrswert.
Für die Bemessungsgrundlage maßgeblich sind jedoch nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die dem Steuer- pflichtigen zustehenden Freibeträge. Erst wenn sämtliche Vermögenswerte und Freibeträge gegengerechnet worden sind, wird der individuelle Steuersatz angesetzt und die zu zahlende Erbschaftssteuer ermittelt.