Erbschaftssteuer - Ratgeber


Befreiung von der Erbschaftssteuer


Wer in Deutschland erbt, muss in der Regel Erbschaftssteuer zahlen. Die Erbschaftssteuer liegt, je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Verstorbenem und Erben, zwischen 7% und 50%. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen und die seit der Erbschaftssteuerreform 2008 besonders nahen Verwandten zugutekommen. Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad in drei Steuerklassen eingeteilt.

In Steuerklasse I sind Ehegatten, Kinder und Stiefkinder, Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder, sowie Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sofern der Erwerb von Todes wegen ist. Steuerklasse II beinhaltet Eltern, Großeltern und Urgroßeltern soweit sie nicht in Steuerklasse I sind (z.B. bei Schenkungen), Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Stiefkindern und geschiedene Ehegatten. In Steuerklasse III sind alle übrigen Personen, wie Freunde und eingetragene Lebenspartner.

Das Gesetz der Erbschaftssteuer sieht vor, dass Personen aus Steuerklasse I höhere Freibeträge haben als Personen aus Steuerklasse II oder III. Außerdem wird bei Überschreitung des Freibetrags ein geringerer Steuersatz berechnet. Der Freibetrag für Ehegatten liegt beispielsweise bei 500.000 Euro. Das heißt, dass ein Betrag bis zu 500.00 Euro von der Erbschaftssteuer befreit ist. Bei Personen aus der Steuerklasse III sind es hingegen nur 20.000 Euro die steuerfrei geerbt werden dürfen. Eine Ausnahme bilden aber die eingetragenen Lebenspartner, die zwar die hohen Steuersätze aus Steuerklasse III zahlen müssen, aber wie Ehepartner erst ab Überschreitung eines Freibetrags von 500.000 Euro.

Obwohl es recht „teuer“ ist zu erben, ist in manchen Bereichen eine Befreiung von der Erbschaftssteuer garantiert: Hausrat, Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, Gegenstände wie beispielsweise Kunstsammlungen oder Archive und Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke oder politische Parteien. Zudem gibt es einen Versorgungsfreibetrag für Ehegatten/Lebenspartner und Kinder im Erbfall, der ebenfalls von der Erbschaftssteuer befreit ist.  Dieser liegt zwischen 256.000 Euro und 10.300 Euro.

Zwar ist keine komplette Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich, jedoch können mit der richtigen Taktik, und eventuell auch mit der Beratung durch einen Steuerberater, viele Einsparungen gemacht werden.