Einkommensteuer - Häufig gestellte Fragen


Wie lange muss ich die Belege der Einkommensteuererklärung aufbewahren?


In der Regel sollten die Belege, die in Kopie zur Einkommensteuererklärung eingereicht wurden, nicht sofort nach der Steuerfestsetzung durch das Finanzamt vernichtet werden. Allerdings sind Privatpersonen nicht gesetzlich verpflichtet, Kontoauszüge oder andere private Dokumente Jahrelang aufzubewahren. Dies gilt aber nicht für Freiberufler und Ge- werbetreibende, denn diese müssen ihre Geschäftsunterlagen wie Bilanzen, Inventarlisten und Buchungsbelege zehn Jahre lang aufbewahren bis diese vernichtet werden dürfen. Alle weiteren geschäftlichen Dokumente dürfen erst nach einer Frist von sechs Jahren beseitigt werden. Desweiteren empfehlen Finanzexperten, dass auch Privatpersonen ihre Belege in der Regel bis zu fünf Jahre ausbewahren sollten.