Einkommensteuer - Begriffe:  Wegzugsbesteuerung


Wegzugsbesteuerung


Mit der Wegzugbesteuerung werden bei dem Wohnsitzwechsel eines Steuerpflichtigen aus der Bundesrepublik Deut- schland, Steuern auf sogenannte „stille Reserven“ (nicht ersichtliche Rücklagen auf der Aktiv- und/oder Passivseite der Bilanz) erhoben, sofern der Steuerpflichtige mindestens 10 Jahre lang in Deutschland steuerpflichtig war und die deut- sche Staatsangehörigkeit besitzt. Zu den stillen Reserven zählen unter anderem Absichtsreserven, Zwangsreservern, Schätzungsreserven und Ermessensreserven.

Ziel der Wegzugsbesteuerung ist die steuerliche Erfassung der stillen Reserven, bevor diese veräußert werden und nicht mehr unter das Außensteuergesetz fallen. Die Wegzugssteuer kann auf Antrag auch in fünf Jahresraten gezahlt werden. Eine Befreiung von der Wegzugbesteuerung erhält nur, wer innerhalb von 10 Jahren wieder in die Bundesrepublik Deut- schland zurückzieht, dies dem Finanzamt vorher meldet und die Anteile der stillen Reserve nicht veräußert wurden.

Kritisiert wird die Wegzugsbesteuerung wegen zahlreichen Beeinträchtigungen des Aufenthaltsrechts, der Niederlas- sungsfreiheit, der Diskriminierungsverbote und der Kapitalverkehrsfreiheit. Die Prüfung über die „Legalität“ der Steuer wurde durch eine EU-Kommission vorgenommen, die zu einer Aufhebung, bzw. Änderung der Wegzugsbesteuerung aufforderte.