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WegzugsbesteuerungEinkommensteuer - Häufig gestellte Fragen
Um das Existenzminimum der Bürger zu gewährleisten gelten Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer. Für das Jahr 2010 sind Ledige bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 8.004 Euro und verheiratete Paare bis zu einem Einkommen von 16.008 Euro, sofern dieses gemeinsam veranlagt wird, von der Einkommensteuer befreit. Diese Grundfreibeträge steigen jährlich und werden somit den stetig höheren Lebenshaltungskosten der Bürger angepasst. Zudem sind gewis- se Einnahmen von der Einkommensteuer befreit. Dazu zählen unter anderem: