Einkommensteuer - Begriffe:  Vorauszahlungen


Vorauszahlungen


Vorauszahlungen hinsichtlich der Einkommensteuer dienen als Abschlagszahlung auf die zu erwartende Steuerschuld. Das Ergebnis der letzten Veranlagung bildet die Grundlage der jeweiligen Vorauszahlungen. Termine der vorzeitigen Zahlungen der Einkommensteuer sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September sowie der 10. Dezember eines jeden Jahres.

Die genauen Vorauszahlungen werden mittels Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt festgelegt. Sollte sich das Ein- kommen des Steuerpflichtigen verschlechtern und kann dieser jenes nachweisen, muss der Zahlende eine Herabset- zung der Vorauszahlungen beantragen. Verbessern sich die Einkommensverhältnisse, kann das Finanzamt die vorzei- tige Zahlung erhöhen. Im abschließenden Einkommensteuerbescheid werden die tatsächlich angefallenen Steuern mit den Vorauszahlungen verglichen und entsprechend verrechnet.