Einkommensteuer - Begriffe:  Steuerhinterziehung


Steuerhinterziehung


Die Steuerhinterziehung ist, je nach Höhe der unterlassenen Steuerzahlung, eine leichte bis schwere Straftat. Die Regie- rung hat seit der Lichtenstein Affäre, in der über 700 Steuerflüchtlinge den Ämtern bekannt wurden, das Strafmaß für die Steuerhinterziehung deutlich erhöht. So wird bei einer Steuerschuld bis 50.000 Euro eine hohe Geldstrafe verhängt. Ab diesem Betrag werden straffällig gewordene Personen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verjährung der Steuerstraftaten durch Steuerhinterziehung wurde von 5 auf 10 Jahre verlängert.

Personen, die sich selbst zur Anzeige bringen, gehen in der Regel straffrei aus, sofern sie die Steuern inkl. 0,5 % Zinsen mtl. nachzahlen und der Betrug dem Finanzamt und Steuerfahndern noch nicht bekannt war. In Zukunft sollen auch die sogenannten Steueroasen, bei „Nicht – Kooperation“ mit den deutschen Behörden, veröffentlicht werden und Geschäfts- beziehungen mit diesen nur unter bestimmten erfüllten Kriterien möglich sein.