Einkommensteuer - Häufig gestellte Fragen


Muss für Einkünfte aus dem Ausland ebenfalls eine Einkommensteuer gezahlt werden?


Generell muss für alle Einkünfte egal ob aus dem In- oder Ausland eine Einkommensteuer gezahlt werden. Durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen entfällt aber die doppelte Abgabe von Steuern an den Wohnsitzstaat und den Staat aus dem das Einkommen stammt. Welche Finanzhoheit die jeweiligen Rechte zu Erhebung der Steuern hat, ist für die Länder unterschiedlich geregelt.

Die bezogenen Auslandseinkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung in den jeweiligen Anlagen der Einkom- mensarten angegeben werden. Ein Einkommen aus einer zeitweisen Arbeitnehmerposition im Ausland, also nicht- selbständiger Arbeit, wird wiederum wie ein inländisches Einkommen behandelt und in der Einkommensteuererklä- rung wie gewöhnlich unter der Anlage N eingetragen.