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Die Höhe der abzuführenden Steuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, welche auf jeder Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Es wird in 6 Besteuerungsklassen unterschieden:
Lohnsteuerklasse 1 ist in der Regel für ledige, geschiedene Arbeitnehmer, sowie verheiratete bei denen eine Person im Ausland lebt oder dauernd getrennt lebende Ehepartner.
Lohnsteuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende, die mindestens ein Kind haben sowie für Verwitwete mit mindestens einem Kind. Lohnsteuerklasse 3 bekommen verheiratete Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland, vorausgesetzt ein Ehegatte ist, auf Antrag beider, in der Lohnsteuerklasse 5.
Lohnsteuerklasse 3 gilt ebenfalls für Verwitwete auf das Folgejahr des Todesjahres des Ehemannes.
Lohnsteuerklasse 4 ist für verheiratete Arbeitnehmer, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Lohnsteuerklasse 5 ist für Ehepartner, deren Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 3 inne haben. Diese empfiehlt sich besonders für eine kurze Tätigkeit und bei stark schwankendem Einkommen.
Lohnsteuerklasse 6 wird bei Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen oder bei Nichtvorlage einer Lohnsteuerkarte verwendet.
Außerdem unterscheiden sich die einzelnen Lohnsteuerklassen durch unterschiedlich hohe Freibeträge, die sich Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen können, um monatlich weniger Einkommensteuer zu zahlen.