Einkommensteuer - Begriffe:  Lohnsteuer


Lohnsteuer


Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, vor allem für Arbeiten, die in einem Angestelltenverhältnis getätigt werden, fällt monatlich die Lohnsteuer an. Dabei werden die Steuerpflichtigen hinsichtlich der zu leistenden Lohnsteuer in sechs Kategorien eingeteilt, wobei die Lohnsteuer erst ab einem gewissen Einkommen erhoben wird. Die Lohnsteuer wird in der Regel vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.

Zur Berechnung der Höhe der Lohnsteuer wird die Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte zugrunde gelegt. Anhand die- ser wird mit Hilfe der Lohnsteuertabelle die abzuführende Steuer, auch unter Berücksichtigung von Freibeträgen und sonstigen Abzügen, festgesetzt.  Bei der jährlich einzureichenden Lohnsteuer-Erklärung werden alle speziellen Posten wie Werbungskosten (Benzinkosten bei Pendlern, Sonderausgaben etc.)  in die Berechnung mit einbezogen. Sind die Ausgaben höher als die festgesetzten Pauschalbeträge, bekommt der Steuerpflichtige in der Regel einen Betrag der Lohnsteuer wieder zurück.