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Hinsichtlich der Veranlagung bei der Einkommensteuer gibt es einen festgelegten Kinderfreibetrag für jedes zu berück- sichtigende Kind des Steuerpflichtigen. Seit dem Jahr 2009 beträgt der Kinderfreibetrag pro Elternteil 1.932 Euro, d.h. für Ehepaare insgesamt 3.864 Euro. Zu diesem Betrag kommt eine weitere Summe für Erziehung, Betreuung und Ausbil- dung von 2.160 Euro. Somit ist derzeit der maximale Kinderfreibetrag pro Kind auf 6.024 Euro festgesetzt.
Im Gegensatz zum Kindergeld teilen sich die Elternteile die Summe. Die Voraussetzungen sind jedoch die gleichen wie beim Kindergeld. Ausschlaggebend für den Kinderfreibetrag sind die Angaben in der Steuererklärung unter der Rubrik „Anlage Kind“.