Einkommensteuer - Begriffe:  Kapitalertragsteuer


Kapitalertragsteuer


Die Kapitalertragsteuer wurde 1993 erstmalig erhoben und gehört zur Gruppe der Einkommensteuern. Dabei werden die Zinseinkünfte vom jeweiligen Kapital versteuert. Diese werden ohne Umweg von den Banken, Versicherungen und wei- teren Gesellschaften an das zuständige Finanzamt abgeführt. Für die Kapitalertragsteuer gelten unterschiedlich hohe Steuersätze, wie beispielsweise 20 % für Dividenden oder 25 % für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen.

Durch den sogenannten Freistellungsauftrag werden Einnahmen unter der gesetzlich festgelegten Grenze nicht versteu- ert, sofern dieser vom Steuerpflichtigen dem Kreditinstitut erteilt wurde. Der Freistellungsauftrag kann auch auf mehrere Bankinstitute aufgeteilt werden. Die Kapitalertragsteuer wurde zum Jahre 2009 stark verändert und fällt seit dem unter die Abgeltungssteuer.