Einkommensteuer - Begriffe:  Erhebungsformen


Erhebungsformen


Als Erhebungsformen der Einkommensteuer lassen sich die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer), die Aufsichtsratsteuer sowie die Bauabzugsteuer ausmachen. Diese werden auch Quellensteuern genannt, da der Ab- zug direkt an der Quelle passiert. Die Lohnsteuer bezieht sich als Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse. Die Kapitalertragsteuer wird bei der Veranlagung der Einkommensteuer wie eine Einkommensteuervorauszahlung gehandhabt (Ausnahme: Abgeltung- Steuer) und bezieht sich auf Erträge aus Kapitalanlagen.

Die Erhebungsform Aufsichtsratsteuer wird von den Einnahmen aus der Tätigkeit als Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsmit- glied abgezogen. Seit dem Jahr 2001 ergänzt die Bauabzugsteuer die Erhebungsformen der Einkommensteuer. Sie soll die illegale Betätigung im Baugewerbe eindämmen. Die Steuer wird für Bauleistungen erhoben, die nach dem 31. Dez- ember 2001 erbracht worden sind.