Einkommensteuer - Begriffe:  Einkommensteuererklärung


Einkommensteuererklärung


Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben. Sie zählt zu den Personensteuern und ist somit leistungsfähig orientiert. Dabei handelt es sich um  eine direkte Steuer, da diese beim Steuerschuldner festgesetzt und erhoben wird. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Steuern und steht Bund, Ländern und Ge- meinden gleichsam zu.

Um die Steuer festzusetzen, müssen Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nach Prüfung durch das Finanzamt ergibt sich ein nachzuzahlender Steuerbetrag oder auch eine Erstattung von zu viel gezahlten Steuern.
Für die Einkommensteuererklärung gibt es verschiedene Vordrucke (Anlagen), wie „AUS“ für ausländische Einkünfte oder „S“ für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die je nach Einkunftsart des Steuerpflichtigen benötigt werden. Den so- genannten Mantelbogen müssen alle abgeben, da dieser allgemeine Angaben zur Person, Sonderausgaben und Belastungen des Steuerpflichtigen enthält. 

Für Arbeitnehmer, die lediglich einen Arbeitslohn, Versorgungsbezüge und/oder Lohnersatzleistungen bezogen haben und nur typische Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen geltend machen wollen, gibt es die Möglichkeit der vereinfachten Einkommensteuererklärung. Diese beschränkt sich lediglich auf ein zweiseitiges Formular und ist eine unbürokratische Variante der Einkommensteuererklärung.