Einkommensteuer - Begriffe:  Einkommensteuerbescheid


Einkommensteuerbescheid


Der Einkommensteuerbescheid ist ein fester Bestandteil des Erhebungsverfahrens der Einkommensteuer. Nachdem die steuerpflichtige Person seine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht hat, findet eine Veranlagung seitens der Behörde statt. Danach bekommt der Steuerpflichtige seinen Einkommensteuerbescheid. In dem Bescheid der Einkommensteuer wird die endgültige Steuerschuld festgelegt und den bereits geleisteten Steuerzahlungen, also den Vorauszahlungen, gegenübergestellt.

Wird durch den Einkommensteuerbescheid festgestellt, dass die Steuerschuld höher als die bereits geleisteten Zahlun- gen ist, muss die steuerpflichtige Person entsprechend nachzahlen. Sollte sie niedriger ausfallen, gibt es eine Steuerer- stattung seitens des Finanzamtes. Der Einkommensteuerbescheid wird einmal im Jahr verschickt.