Einkommensteuer - Begriffe:  Doppelbesteuerungsabkommen


Doppelbesteuerungsabkommen


Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, das sich auf die Regelung der Einkommensteuer bei Beschäftigung in beiden Ländern bezieht. Der Vertrag soll sicherstellen, dass natürliche so- wie juristische Personen, die in zwei Staaten Einkünfte beziehen, keine doppelte Einkommensteuer zahlen müssen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt ebenfalls den Umfang der Besteuerung der Einkünfte. Des Weiteren exis- tieren 4 Modelle, nach dem ein Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sein kann: das Wohnsitzlandprinzip, das Quel- lenlandprinzip, das Welteinkommensprinzip sowie das Territorialitätsprinzip. Das Wohnsitzlandprinzip implementiert die Zahlung der Einkommensteuer in dem Land, in dem der Steuerzahler seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Auf- enthalt hat.

Im Gegensatz dazu regelt das  Quellenlandprinzip des Doppelbesteuerungsabkommens  die Zahlung dort, woher das Einkommen stammt. Bei dem Welteinkommensprinzip wird die steuerpflichtige Person mit seinem Welteinkommen be- steuert. Als letztes Modell des Doppelbesteuerungsabkommens besteuert das Territorialitätsprinzip genau das Einkom- men, was in dem jeweiligen Staat erwirtschaftet wurde.