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Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen. Die recht- liche Grundlage dazu bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Für die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist das Einkommen ausschlaggebend, das in einem bestimmten Veranlagungszeitraum, in der Regel ein Kalenderjahr, von dem Steuerpflichtigen verdient wurde. Dieses lässt sich nach § 2 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes, abzüglich des Haushaltsfreibetrages gem. § 32 Abs. 7 EStG, der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und eventuell weitere abzuzie- hende Beträge für die Bemessungsgrundlage ermitteln.