Einkommensteuer - Begriffe:  Behinderten-Pauschbetrag


Behinderten-Pauschbetrag


Die Bemessungsgrundlage kann durch einen Behinderten-Pauschbetrag verringert werden, wenn die behinderte Per- son einer außergewöhnlichen Belastung ausgesetzt ist. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrag ist vom jeweiligen Grad der Behinderung abhängig. Derzeit liegen die Beträge zwischen 310 Euro und 1.420 Euro. Für blinde und hilflose Personen erhöht sich der Behinderten-Pauschbetrag auf 3.700 Euro.

Aufwendungen, die aufgrund der Behinderung anfallen und die „zumutbare Belastung“ überschreiten, können als außer- gewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Jedoch entfällt dann das Recht auf Abzug des Behinderten-Pauschbetrag.