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Der Ausbildungsfreibetrag spielt im Zusammenhang mit der Einkommensteuer eine Rolle. Dieser Freibetrag bezieht sich auf Kinder, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag bezogen wird und sich in einer Ausbildung befinden. Jedoch wird der Ausbildungsfreibetrag nur gewährt, wenn dass Kind aufgrund der Ausbildung nicht mehr im Haushalt lebt. Er beträgt pro Kalenderjahr 924 Euro und wird verringert um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese die Summe von 1.848 Euro im Jahr überschreiten. Der Jahresfreibetrag für die Ausbildung des Kindes kann sich ver- ringern, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung des Ausbildungsfreibetrages nicht vorgelegen haben. Die Ver- rechnung erfolgt hierbei pro Kalendermonat.