Produkte

DSL - Fragen:  WLAN und Fremde


Können Fremde mein WLAN benutzen?


Die Reichweite der meisten WLAN-Netze geht weit über die eigenen vier Wände hinaus. Wer seinen Anschluss nicht durch eine Verschlüsselung schützt, muss damit rechnen, dass seine Nachbarn kostenlos mitsurfen. Dies ist allerdings noch die geringste Gefahr, die bei unverschlüsselten Netzwerken besteht. So können andere Personen spielend leicht über den ungeschützten WLAN-Anschluss Musikdateien, sowie andere verbotene Dateien, Videos, Texte usw. aus dem Internet herunterladen. Diese gelangen so meist unbemerkt über den eigenen Anschluss zum unbekannten Fremdnutzer.

Sollte solch ein unangenehmer Fall auftreten, ist nicht nur der unbekannte Täter schuldig. Durch die sogenannte Störerhaftung können auch die Inhaber des nicht verschlüsselten Anschlusses haftbar gemacht werden. Die Nutzung eines fremden Netzwerks ist rein rechtlich nicht erlaubt, da sie dem Anschlussinhaber teuer zu stehen kommen kann, wenn beispielsweise nach genutztem Datenvolumen abgerechnet wird.

Um diesen möglichen Angriffen aus dem Weg zu gehen, sollte daher jeder Nutzer bei Inbetriebnahme des WLAN-Netzes eine der gängigen Verschlüsselungsarten aktivieren. Ein wirksamer Schutz ist die Sperrung der MAC-Adresse, die jede Netzwerkkarte besitzt. Diese ist eine Ziffernfolge, die immer nur ein einziges Mal besteht. So kann nur von Computern auf das Netzwerk zugegriffen werden, von denen die MAC-Adresse manuell freigeschaltet wurde.

Die gängigsten Verschlüsselungssysteme sind WEP und WPA.  Die WEP-Verschlüsselung ist mittlerweile etwas veraltet, da sie durch einschlägig bekannte Hacker-Programme binnen weniger Stunden geknackt werden kann. Einen weitaus effektiveren Schutz bietet die WPA-Verschlüsselung. Diese erfolgt durch einen Netzwerkschlüssel, also ein Passwort, welches das Netzwerk schützt. Um den Schutz zu erhöhen, sollte dieses bis zu 32 Stellen haben und aus Buchstaben und Zahlen, die per Zufall generiert wurden, bestehen. Mit diesen leicht zu errichtenden Schutzmöglichkeiten lassen sich illegale Mitnutzung und eigene Strafverfolgung durch Fahrlässigkeit vermeiden.