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DSL - Fragen:  DSL-Anschluss und Umzug


Kann ich mit meinem DSL-Anschluss umziehen?


Ein Umzug bedeutet, dass man sich um allerlei Dinge kümmern muss. Dazu zählt auch der bereits bestehende DSL-Anschluss. Die Verfahrensweisen bei den einzelnen Anbietern unterscheiden sich bei einem Umzug stark. Die frühzeitige Benachrichtigung des Anbieters ist der erste wichtige Schritt.

Einige Unternehmen bieten bereits einen Umzugsservice an, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Denn am neuen Wohnort muss ein neuer Anschluss geschaltet werden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass es rund um den DSL-Anschluss mehrere Verträge geben kann. Hat man beispielsweise einen reinen DSL-Anschluss, der über den Telefonanschluss der Telekom läuft, müssen beide Vertragspartner benachrichtigt werden.

Die Mitnahme der Rufnummer ist in der Regel nur innerhalb eines Vorwahl-Bezirks möglich. Zudem kommen bei allen Unternehmen bei einem Umzug zusätzliche Kosten auf den Kunden zu. Diese reichen von etwa 20 bis 60 Euro und werden durch die einzelnen Unternehmen mit dem Aufwand, der aufgrund der neuen Schaltung des Anschlusses entsteht, gerechtfertigt.

Einige Anbieter bieten kein bundesweites Angebot an. In diesem Fall besteht für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 20.03.2007 hervor. Dort heißt es, dass nur derjenige auch zahlen muss, der Leistung erhält. Ist am neuen Wohnort zwar ein Anschluss aber aus technischen Gründen beispielsweise nur eine geringere Bandbreite verfügbar, so wird der Vertrag angepasst und fortgeführt. In diesem Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht. Möchte man den Vertrag dennoch kündigen, muss man entweder die Mindestlaufzeit abwarten oder auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit sich „freizukaufen“. Durch eine variable einmalige Zahlung kommt man so auch früher aus seinem Vertrag raus.

Bei einem Umzug ins Ausland gibt es bei keinem Anbieter Probleme. Es muss lediglich die Meldebescheinigung des neuen Landes eingereicht werden, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Bei einigen Unternehmen wird der Umzug wie ein neuer Vertrag gewertet. Das bedeutet, dass auch eventuelle Mindestlaufzeiten wieder neu beginnen. Grundsätzlich sollte man sich bei einem Umzug frühzeitig mit dem Anbieter in Verbindung setzen, um so etwaige Probleme im Vorfeld zu lösen.