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DSL - Fragen:  WLAN vom Nachbarn


Darf ich das WLAN meines Nachbarn nutzen?


Bei WLAN handelt es sich um ein drahtloses lokales Netzwerk. Wie weit der Radius des WLANs reicht, hängt vom jeweiligen Gerät ab. Es gibt verschlüsselte Netze, in die man sich nur mit Hilfe eines Passworts einwählen kann. Ebenso gibt es aber auch offene Netzte, die keine Verschlüsselung und kein Passwort besitzen und frei zugänglich sind. Es ist nicht selten, dass der Radius des Netzwerkes sehr weit reicht. So kann das Signal auch in anderen Wohnungen oder teilweise auch in anderen Häusern von einem Computer mit WLAN empfangen werden. Ist das Netz ungeschützt, kann es jeder innerhalb des Radius nutzen. Einige machen sich sogar einen Spaß daraus, offene Netze in Straßenzügen zu suchen. Denn bei einem offenen Netz ist die Mitnutzung nicht strafbar. Wird aber hingegen ein Passwort geknackt, handelt es sich um eine strafbare Handlung.

In den meisten Fällen ist es ratsam, den Nachbarn einfach zu fragen, ob man den DSL-Anschluss mitbenutzen darf. Oft weiß dieser gar nicht, dass sein DSL-Zugang unverschlüsselt und somit Angriffen von Hackern ausgesetzt ist. Die gemeinsame Nutzung eines verschlüsselten Netzes bietet die Möglichkeit einer sicheren Internetnutzung und spart auch noch Geld.

Theoretisch wird es von den meisten Anbietern toleriert, dass mehrere Parteien einen DSL-Anschluss nutzen. Im Zweifel sollte dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nachgelesen werden oder eine Auskunft beim Anbieter eingeholt werden. Praktisch gesehen kann der Anbieter ohne Aufwand aber nicht nachvollziehen, wer den DSL-Anschluss nutzt. Bezüglich der Datensicherheit ist es aber gefährlich sein Netz offen und ungeschützt zu lassen. Denn so können nicht nur Freunde oder Nachbarn, sondern grundsätzlich jeder den Anschluss nutzen, der sich innerhalb des Radius befindet. Bei einer illegalen Handlung eines Nutzers in meinem Netz besteht die Möglichkeit, dass man als Mittäter zur Rechenschaft gezogen wird.