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ZurückstellungBerufsunfaehigkeit - Häufig gestellte Fragen
Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet man den Bruttobeitrag vom Nettobeitrag. Der Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) ist die garantierte Prämie vor Abzug der Überschüsse. Dieser ist die bei Vertragsabschluss festgelegte Summe zwischen Versicherer und Inhaber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Nettobeitrag ist die tatsächlich zu zahlende Summe. Sie wird nach der Verrechnung der Überschussanteile auf die Beiträge gezahlt.
Der Nettobeitrag ist jedoch keine garantierte Prämie. Bei schlechter wirtschaftlicher Lage oder sinkenden Überschüssen kann der tatsächlich zu zahlende Beitrag (Nettobeitrag) bis zur Höhe des Bruttobeitrages erhöht werden. Wer also eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt sollte demnach nicht nur auf den zu zahlenden Nettobeitrag, sondern auch auf den garantierten Bruttobeitrag achten.