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Zurückstellung
Die Versicherungsdauer bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet den Zeitraum, in welchem bei eintretender Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rentenleistung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht wird. Die Leistungsdauer ist bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen unterschiedlich und u.a. davon abhängig, welcher Berufsgruppe der Versicherungsnehmer angehört. Gehört der Versicherungsnehmer einer Risikogruppe an (Baufacharbeiter, Lehrer etc.), verkürzt sich die Versicherungsdauer in der Regel und endet schon mit 55 oder 60 Jahren.
Grundsätzlich sollte nach Möglichkeit eine Berufsunfähigskeitsversicherung abgeschlossen werden, deren Versicherungsdauer bis zum Eintritt des normalen Rentenalters, d.h. bis 65 oder 67 Jahre, reicht.