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WiedereingliederungshilfeZ
Zurückstellung
Kommt es zu einem Schadensfall, muss grundsätzlich erst einmal geprüft werden, ob es sich um eine Krankheit handelt, die nur von verhältnismäßig kurzer Dauer ist und somit die Krankenversicherung zuständig ist oder es sich um eine dauerhafte Schädigung handelt, für dessen Folgen die Berufsunfähigkeitsversicherung in Leistung treten muss. Bei einem Schadensfall müssen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:
Eine genaue Darstellung des Schadensfalls (Unfall, Erkrankung etc.)
Ein ausführliches ärztliches Gutachten über die Ursache, Beginn, Art, Verlauf, Prognose, Grad der Berufsunfähigkeit und mögliche Pflegebedürftigkeit
Genaue Angaben zur beruflichen Tätigkeit bzw. ein Arbeitsprofil vom Arbeitsplatz
Die notwendigen Unterlagen für den Schadensfall werden dem Versicherungsnehmer durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung gestellt.