Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Rückwirkende Anerkennung


Rückwirkende Anerkennung


Von einer rückwirkenden Anerkennung ist die Rede, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlt, auch wenn durch den Arzt zu Beginn noch keine eindeutige Diagnose oder Prognose abgegeben werden konnte. 

Speziell in dem Punkt der rückwirkenden Anerkennung unterscheiden sich viele Versicherungsträger, so dass es zu empfehlen ist, sich diesbezüglich bei Vertragsabschluss genauestens zu informieren. Viele Versicherer leisten erst ab dem Zeitpunkt der Meldung der Berufsunfähigkeit, der sich nicht selten nach hinten verschiebt. Der Großteil der Versicherten wartet erst die Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung  oder die Einstellung der Zahlung durch die Krankenkasse ab, bevor sie die Berufsunfähigkeit der Versicherung mitteilen.

Kundenfreundliche Tarife beinhalten eine rückwirkende Anerkennung bis zu teilweise drei Jahren seit Eintritt der Berufsunfähigkeit.