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Zurückstellung
Die konkrete Verweisung besitzt eine ähnliche Bedeutung wie die Abstrakte Verweisung, unterscheidet sich jedoch in einem wichtigen Detail: Der Versicherte kann bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit in einen „vergleichbaren“ Tätigkeitsbereich verwiesen werden, erhält aber Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn er nicht in diesem Beruf arbeitet.
Der Versicherer muss bei einer konkreten Verweisung nachweisen, dass es diesen Arbeitsplatz gibt und darf nicht nur die Möglichkeit aufzeigen. Zudem muss der Inhaber der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der vergleichbaren Tätigkeit einverstanden sein.