Berufsunfaehigkeit - Ratgeber


Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, Studenten und Auszubildende


Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der privaten Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Schüler, Studenten und Auszubildende besitzen in der Regel keinen Rentenversicherungsanspruch, sondern erreichen diesen erst, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Eine Absicherung für Schüler, Studenten und Auszubildende besteht eigentlich nur über die Berufsgenossenschaft. Der Schutz beschränkt sich hierbei jedoch nur auf den direkten Weg zum Arbeitsplatz oder zur Schule einschließlich der Zeit des Aufenthaltes an der jeweiligen Einrichtung. Die Freizeitaktivitäten unterliegen nicht dem Schutz durch die Berufsgenossenschaft.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für Schüler, Studenten und Auszubildende besonders wichtig, da es schnell passieren kann, berufsunfähig zu werden ohne eine finanzielle Absicherung zu besitzen.

Es sollte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf geachtet werden, mindestens auf einen auszuzahlenden Betrag von 800-1000 Euro zu kommen, wenn dies finanziell möglich ist. Gerade für Schüler, Studenten und Auszubildende gibt es spezielle Tarife für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so dass schon relativ günstig ein passender Vertrag gefunden werden kann.

In der Regel sieht der Vertrag in diesen Fällen vor, dass die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist, die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch bis zum 65. oder auch 67. Lebensjahr abgeschlossen werden kann, d.h., dass ein eintretender Versicherungsfall bei einem Schüler, Studenten oder Auszubildenden innerhalb des abgeschlossenen Zeitraums eine Zahlung bis zum 65. Bzw. 67. Lebensjahr nach sich zieht. Wenn dieser Zeitraum jedoch endet oder innerhalb dieser Zeit eine berufliche Veränderung eintritt, wird der Versicherungstarif ohne erneuten Gesundheitscheck in eine „ normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt. In diesem Fall dann allerdings zu den normalen Beiträgen.