informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
Abstrakte VerweisungÃ
ÄnderungsrisikoB
BeitragsberechnungD
Dienstunfähigkeit bei BeamtenE
EinlösungsbeitragF
FlugunfähigkeitG
GeltungsbereichI
InvaliditätK
Konkrete VerweisungL
LeistungseinschränkungM
Medizinische RisikoprüfungN
NachprüfungP
PflegebedürftigkeitR
Rückwirkende AnerkennungS
SchadensfallT
Teilweise ErwerbsminderungU
UnfallV
VersicherungsdauerW
WiedereingliederungshilfeZ
ZurückstellungEine berufsbedingte Endalterbegrenzung wird von Seiten der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgenommen, wenn Personen einer bestimmten Berufsgruppe angehören oder aufgrund der ausgeübten Tätigkeit mit dieser gleichgesetzt werden.
In solchen Fällen kann die berufsbedingte Endalterbegrenzung durch die Berufsunfähigkeitsversicherungen teilweise auf 55 oder 60 Jahre heruntergesetzt werden. Berufe, die einer berufsbedingten Endalterbegrenzung unterliegen, sind zum Beispiel Lehrer, Taxifahrer, Lokführer, Sozialarbeiter etc. Gründe dafür, dass u.a. diese Berufe in einer Risikogruppe gesehen werden, sind besondere psychische oder physische Belastungen, denen diese Arbeitnehmer ausgesetzt sind.
Eine Berufsgruppeneinordnung erfolgt bei den Versicherungen nach folgenden Kriterien:
Die Personalverantwortung
Der Anteil der Bürotätigkeit am Arbeitsplatz
Der Anteil der körperlichen Tätigkeit