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Zurückstellung
Um den Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung realisieren zu können, muss sich der zukünftig Versicherte einer entsprechenden Untersuchung beim Arzt unterziehen. Bei einem zu großen Risiko einer Berufsunfähigkeit kann der Versicherer den Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung sogar ablehnen. Zudem existieren Erkrankungen, die bei der Einreichung des Antrages nicht versicherbar sind. Hierzu zählen zum Beispiel bösartige Tumore, die kurz vor Versicherungsbeginn operiert wurden. In solch einem Fall kann eine Zurückstellung erfolgen. Bei einer Zurückstellung kann der Versicherungsschutz dann noch zu einem späteren Zeitpunkt gewährt werden.