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ZurückstellungBerufsunfaehigkeit - Häufig gestellte Fragen
Der Grad der Berufsunfähigkeit ist nicht zu verwechseln mit dem möglicherweise ermittelten Grad einer Behinderung. Beim Grad hinsichtlich der Berufsunfähigkeit geht es um die Beeinträchtigung im zuvor ausgeübten Beruf durch einen eingetretenen Versicherungsfall. Dabei wird ein Vergleich angestellt, inwieweit der Versicherungsnehmer seiner Arbeit im Verhältnis zu anderen im gleichen Beruf Beschäftigten noch nachkommen kann.
Wird durch die Versicherungsgesellschaft und dem Gutachten eines Arztes festgestellt, dass der Grad der Berufsunfähigkeit mehr als 50% beträgt, so gilt der Versicherungsnehmer als berufsunfähig und ihm steht die volle Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung zu. Bei einigen Versicherungen gibt es aber auch Staffelsätze, so dass schon bei 25% eine anteilige Rente gezahlt wird für eine volle Auszahlung aber ein Grad der Berufsunfähigkeit von 75% vorliegen muss.
Die Kriterien können demnach bei den einzelnen Versicherungen variieren und sollten somit vor Abschluss genauestens geprüft und miteinander abgeglichen werden. Zu den zu beachtenden Kriterien gehört durchaus auch, einmal in die Statistik der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherungen zu schauen. Dabei kann insbesondere interessant sein, wie oft eine Versicherung wegen Nichtzahlung verklagt wird, weil sie die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht anerkennt.