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ZurückstellungBerufsunfaehigkeit - Häufig gestellte Fragen
Der Zustand der Berufsunfähigkeit muss für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zu erwarten sein. Das Ausmaß der Funktionseinbußen muss von dem behandelnden Arzt mittels Attest bestätigt werden. Sollte der Mediziner solch eine Aussage noch nicht treffen können, aber der Zustand der Berufsunfähigkeit insgesamt länger als 6 Monate anhalten, reicht auch der Nachweis über den Ausfall der Leistungsfähigkeit.
Stellt der Arzt ein Attest über den Zeitraum von 6 Monaten aus, wird die Berufsunfähigkeit vom Versicherer anerkannt und die Leistungen müssen in der Regel selbst dann nicht zurückerstattet werden, wenn entgegen der Prognose die Leistungsfähigkeit zwischendurch wieder hergestellt ist. Nach diesen 6 Monaten erfolgt wiederum eine Nachprüfung. Hierbei wird festgestellt, ob auch weiterhin eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ist dies nicht der Fall, werden die Leistungen seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung eingestellt.