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ZurückstellungBerufsunfaehigkeit - Häufig gestellte Fragen
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterhält und in Zahlungsschwierigkeiten gerät bzw. die Beiträge nicht mehr aufbringen kann, sollte auf keinen Fall seinen Vertrag kündigen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Basisabsicherung und sollte aus diesem Grund bestehen bleiben. Bei Zahlungsschwierigkeiten haben Sie zwei Möglichkeiten: eine Teilkündigung oder den Vertrag ruhen lassen.
Bei einer Teilkündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt entweder eine Reduzierung der späteren Rentenzahlung oder eine Verkürzung der Laufzeit. Daraus resultiert dann eine Minderung der Beitragszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die zweite Möglichkeit bei Zahlungsschwierigkeiten ist das Ruhenlassen des Vertrages. Über einen bestimmten Zeitraum kann die Berufsunfähigkeitsversicherung „ausgesetzt“ werden. In dieser Zeit besteht dann kein Versicherungsschutz und es müssen keine Beiträge gezahlt werden.