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ZurückstellungBerufsunfaehigkeit - Häufig gestellte Fragen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf in angemessener Art und Weise auszuüben. Angemessen heißt, dass der Versicherte im Vergleich zu anderen, die geistig, körperlich und seelisch gesund sind, nur noch max. 50% derer Leistungsfähigkeit erreicht. Diese Beeinträchtigung muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.
Wann die einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. In der Regel leisten die Versicherungen ab den zuvor genannten 50%, jedoch gibt es auch Staffelregelungen, die schon eine Teilzahlung ab 25% oder 33% nach sich ziehen. Durch die Rentenreform 2001 hat sich jedoch auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen einiges verändert. Wenn eine Berufsunfähigkeit bei einem Beruf nachweislich aufgetreten ist, der Versicherte aber in der Lage ist, einer anderen Arbeit nachzugehen, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung auch nur einen Teil der Zahlungen leisten. Die Höhe hängt hierbei vom jeweiligen Fall ab.