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Zurückstellung
Eine vorübergehende Berufsaufgabe steht dem Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht entgegen. Ein möglicher Grund für eine vorübergehende Berufsaufgabe könnte zum Beispiel eine Auszeit wegen Kindererziehung sein oder die Pflege einer hilfsbedürftigen Person.
Genaueres sollte grundsätzlich mit der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung geklärt werden, um keine geminderten Leistungen in Kauf nehmen zu müssen.