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Zurückstellung
Die Verweisklausel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhaltet, dass der Versicherer sich das Recht vorbehält, den Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen auf einen anderen Beruf zu verweisen.
Ist der Versicherungsnehmer bzgl. seines zuletzt ausgeübten Berufes berufsunfähig, kann demnach die Berufsunfähigkeitsversicherung über die Verweisklausel einen anderen Beruf „anbieten“, den der Versicherungsnehmer noch ausüben könnte. Oftmals sind dies jedoch Berufe die nicht annähernd den zuvor gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten können.
Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen haben mittlerweile die Verweisklausel nicht mehr in ihrem Versicherungspaket. Sollte dies doch der Fall sein empfiehlt es sich, nach einer anderen Versicherung Ausschau zu halten.