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Begriffe A-Z
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BeitragsberechnungD
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FlugunfähigkeitG
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Konkrete VerweisungL
LeistungseinschränkungM
Medizinische RisikoprüfungN
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PflegebedürftigkeitR
Rückwirkende AnerkennungS
SchadensfallT
Teilweise ErwerbsminderungU
UnfallV
VersicherungsdauerW
WiedereingliederungshilfeZ
Zurückstellung
Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person plötzlich von außen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung durch ein auf den Körper wirkendes Ereignis erfährt.
Grundsätzlich spielt es für die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch keine Rolle, ob ein Unfall oder ein anderes Ereignis zur Berufsunfähigkeit geführt hat. Entscheidend ist nur, dass diese eingetreten ist und keine Leistungseinschränkungen vorliegen, die dem Versicherungsschutz entgegen stehen.
Die Frage, ob ein Unfall vorliegt oder nicht stellt sich eigentlich nur, wenn die abgeschlossene Versicherung keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine Unfallversicherung ist, denn letztere ist wirklich an die Merkmale der Unfall-Definition geknüpft.