Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Unfall


Unfall


Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person plötzlich von außen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung  durch ein auf den Körper wirkendes Ereignis erfährt.

Grundsätzlich spielt es für die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch keine Rolle, ob ein Unfall oder ein anderes Ereignis zur Berufsunfähigkeit geführt hat. Entscheidend ist nur, dass diese eingetreten ist und keine Leistungseinschränkungen vorliegen, die dem Versicherungsschutz entgegen stehen.

Die Frage, ob ein Unfall vorliegt oder nicht stellt sich eigentlich nur, wenn die abgeschlossene Versicherung keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine Unfallversicherung ist, denn letztere ist wirklich an die Merkmale der Unfall-Definition geknüpft.