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Zurückstellung
Versicherungsnehmer können im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Überschussbeteiligung erzielen. Ein Überschuss fällt genau dann an, wenn die Versicherungsfälle und die damit verbundenen Kosten unter einer bestimmten Grenze bleiben, d.h. günstiger für das Versicherungsunternehmen ausfallen als im Vorfeld angenommen. Positiv auf die Überschussbeteiligung wirken sich ebenso anfallende Kapitalerträge aus. Aus den Erträgen erhalten die Inhaber der Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem bestimmten Abzug für künftige Versicherungsleistungen einen festgelegten Wert von 90 Prozent der anzurechnenden Erträge.
Die Überschussbeteiligung fällt je nach Art der Versicherung unterschiedlich aus. Es gibt drei verschiedene Varianten der Verrechnung: das Bonussystem, die Beitragsverrechnung sowie die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem wird der Überschuss angesammelt und schlägt sich dann später auf die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung nieder. Mit einer Beitragsverrechnung wird die jährliche Beitragszahlung entsprechend angepasst. Die Überschussbeteiligung im Sinne einer verzinslichen Ansammlung äußert sich in einer Ausschüttung des Betrages am Ende der Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung.