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Zurückstellung
Zu einer Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente kann es kommen, wenn bei Antragstellung nicht von normalen Bedingungen, sondern von einem erhöhten Risiko seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung für den Versicherungsnehmer ausgegangen wird.
Eine solche Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente ist hierbei nicht nur auf etwaige Vorerkrankungen zurückzuführen, sondern kann auch altersbedingt erfolgen. Bei einer Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente durch den Rentenartfaktor erfahren Versicherungsnehmer, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, anstatt der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2/3 des vorangegangen Bezuges nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente.
Bei einer Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente durch den Zugangsfaktor wird für jeden Kalendermonat vor Vollendung des 63.Lebensjahres ein Abschlag von 0,3%, max. insgesamt 10,8%, erhoben.