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Zurückstellung
Beim Prognosezeitraum handelt es sich um die Dauer, für welche der Versicherungsnehmer voraussichtlich berufsunfähig ist.
Eingeführt wurde dieser Zeitraum, da eine dauerhafte Berufsunfähigkeit in vielen Fällen nur schwer diagnostiziert werden kann, dem Versicherten aber eine gewisse Sicherheit in Hinblick auf die weitere finanzielle Planung garantiert werden soll. Unterschreitet die Berufsunfähigkeit den im Vertrag festgelegten Prognosezeitraum, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen erbringen. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, beim Ab- schluss der Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, welcher Prognosezeitraum vertraglich festgelegt ist.
Zwar beläuft sich dieser in den meisten Fällen auf 6 Monate, aber es gibt auch Berufsunfähigkeitsversicherungen, die den Prognosezeitraum auf 2 oder 3 Jahre festlegen, was zu bösen Überraschungen führen kann.