Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Pflegebedürftigkeit


Pflegebedürftigkeit


Eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit kann zur Zahlung einer Rente durch die Berufsunfähigkeitsversicherung führen.

In den meisten Versicherungsbedingungen der Versicherer ist geregelt, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn die Pflegebedürftigkeit seit mindestens sechs Monaten besteht und auch weiterhin eine tägliche Pflege erforderlich ist.

Die Pflegebedürftigkeit wird anhand eines Punktesystems eingeordnet. Wenn der Versicherungsnehmer mindestens bei drei die Folgend genannten Punkte Hilfe für sich in Anspruch nehmen muss, unterliegt er im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung der Pflegebedürftigkeit:


Fortbewegen im Zimmer
Verrichten der Notdurft
Aufstehen und Zubettgehen
An- und Ausziehen
Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
Waschen, Kämmen oder Rasieren