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Zurückstellung
Die Möglichkeit einer Nachversicherung wird häufig neben der automatischen Anpassung (Dynamisierung) angeboten. Ist eine Nachversicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesehen, kann diese jederzeit aufgrund be- stimmter eintretender Ereignisse erfolgen. Ereignisse können u.a. sein, dass es zu einer Heirat kommt, Kinder geboren werden oder aufgrund eines höheren Verdienstes eine Erhöhung stattfinden soll. Wichtig bei der Nachversicherung ist, dass diese ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, denn diese kann schnell zu Beitragserhöhungen erfolgen, da im Alter schnell das ein oder andere Gebrechen hinzukommt.
Eine Nachversicherung kann bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen innerhalb von 6 Monaten nachgemeldet werden. Manchmal ist dieser Zeitraum im Vertrag aber auch auf einen kürzeren Zeitraum festgeschrieben. Beim Abschluss des Vertrages sollte bzgl. des Punktes der Nachversicherung unbedingt darauf geachtet werden, dass es keine besonderen Einschränkungen gibt. Diese können zum Beispiel sein:
Nur eine Erhöhung je Grund (bei einem zweiten Kind wäre eine weitere Nachversicherung nicht mehr möglich)
Eine Begrenzung der Erhöhungssumme
Erlöschung der Nachversicherungsoption bei einer Beitragsfreistellung
Nachversicherungsgarantie endet nach 10 Jahren (schlecht, wenn der Vertrag schon mit 20 Jahren abgeschlossen worden ist.